AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IHR BÜRO Business GmbH, Nordparkstraße 30, 03044 Cottbus.

Folgende Bedingungen gelten im Zusammenhang mit jedem Miet-, Service- oder sonstigen Vertrag der Business GmbH. Sie gelten durch Unterschrift eines solchen Vertrages als vereinbart.

Pflichten der Business GmbH

  1. Die Business GmbH erbringt die vertragsgemäßen Leistungen innerhalb der angegebenen Geschäftszeiten und innerhalb des Umfangs der Vereinbarungen. Höhere Gewalt oder durch technische Missstände verursachte Störungen sind davon ausgenommen.
  2. Die Business GmbH ist nicht verpflichtet, Einschreiben, Bestellungen und Rechnungen etc. anzunehmen, insbesondere dann nicht, wenn sich daraus Verpflichtungen und Kosten für die Business GmbH ergeben.

Pflichten des Kunden

  1. Bei der Benutzung und Rückgabe der Büroräume, der Möbel, Schlüssel, technischen Einrichtungen sowie der Allgemeinflächen, die außerhalb der Büroräume in Anspruch genommen werden, wird ordnungs- und sachgemäße Benutzung vorausgesetzt. Der Kunde haftet für Beschädigungen und Verluste. Bei Vertragende ist der Kunde verpflichtet, die angemieteten Büroräume in den gleichen Zustand zu versetzen, wie er sie erhalten hat oder die Kosten erforderlicher Schönheitsreparaturen zu erstatten.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, alle für seinen Betrieb und seine Räume erforderlichen Versicherungen, insbesondere eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen sowie diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses auf seine Kosten aufrechtzuerhalten und deren Bestand der Vermieterin auf Verlangen nachzuweisen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Leistungen von Business GmbH, zu denen er Business GmbH beauftragt hat und die über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus gehen auch ohne vorherige Auftragsbestätigung anzuerkennen.

Benutzung der Mieträume/Bauliche Änderungen durch den Kunden

  1. Die Mieträume dürfen nur als Büroräume, nicht aber als Laden- oder Geschäftslokale und nur zu gewerblichen Zwecken benutzt werden. Die Untervermietung bzw. eine sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung von Business GmbH erfolgen. Das Halten von Haustieren in den Büroräumen ist untersagt.
  2. Der Kunde darf keine baulichen Veränderungen, insbesondere Um- und Einbauten, Installationen etc. ohne schriftliche Einwilligung der Business GmbH vornehmen. Er haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen Änderungen entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, bei seinem Auszug den Urzustand der Mieträume wiederherzustellen.

Werbemaßnahmen am Objekt

  1. Werbemaßnahmen sind mit Business GmbH abzustimmen. Insbesondere sind etwaige vorhandene Sammelschildanlagen vom Kunden zu nutzen und die daraus entstehenden Kosten anteilig vom Kunden zu tragen.
  2. Andere Werbemaßnahmen dürfen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung der Business GmbH angebracht werden.

Betreten der Mieträume durch Business GmbH

  1. Business GmbH und/oder ein Beauftragter können die Mieträume zur Prüfung ihres Zustandes oder aus anderen wichtigen Gründen betreten. Ist das Mietverhältnis fristgerecht gekündigt, so darf die Business GmbH und/oder ein Beauftragter die Mieträume zusammen mit Mietinteressenten während der Geschäftszeit betreten, wenn die Business GmbH das Betreten rechtzeitig ankündigt.

Vertragsdauer/Kündigungen/Räumung der angemieteten Büros

  1. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und dem anderen Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten jeweils zum Monatsende zugegangen sein.
  2. Sollte der Kunde die Mieträume bei Beendigung der Mietzeit, bei Kündigung oder bei fristloser Kündigung nicht termingerecht räumen, so verpflichtet er sich, an Business GmbH eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe des üblich zu zahlenden monatlichen Mietzinses zu leisten, und zwar für jeden angefangenen Monat den vollen Mietzinsbetrag.
  3. Verträge können von der Business GmbH aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Als Gründe für eine fristlose Kündigung kommen in Betracht: mehr als zweiwöchiger Verzug mit einer Zahlung; die nicht rechtzeitige Kautionszahlung; erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung; vertragswidriger Gebrauch der Büroräume; unbefugte Überlassung von Räumen und Einrichtungen an Dritte; sitten-, straf- oder ordnungswidriger Geschäftsgegenstand oder Verhalten des Vertragspartners innerhalb des Mietobjektes; grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare Vertragsverletzungen.
  4. Ein Recht zur fristlosen Kündigung besteht auch dann, wenn über das Vermögen des Vertragspartners das Konkursverfahren eröffnet wird oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse abgelehnt wird.
  5. Im Falle einer fristlosen Kündigung hat der Kunde innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Kündigung den vermieteten Büroraum zu räumen. Danach ist Business GmbH berechtigt, den Büroraum unverzüglich räumen zu lassen und anderweitig zu nutzen. Die Kosten der Räumung gehen zu Lasten des Kunden.
  6. Business GmbH ist im Falle einer fristlosen Kündigung berechtigt, dem Kunden den Zutritt zur Büroanlage und den vertragsgegenständlichen Büroräumen zu untersagen. Ein Betreten zum Abwickeln der Räumung ist erlaubt. Die gesetzlichen Bestimmungen über das Vermieterpfandrecht finden Anwendung. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.
  7. Im Falle der fristlosen Kündigung durch Business GmbH werden die für die gesamte Laufzeit des Vertrages noch ausstehenden monatlichen Vergütungen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung sofort fällig und zahlbar. Eine Weitervermietung der Büroräume begründet Rückzahlungsansprüche des Kunden.

Aufrechnung

  1. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen, die nicht unbestritten oder rechtskräftig sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde kann die aus den mit ihm abgeschlossenen Verträgen zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, übertragen noch verpfänden.

Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch seine Angehörigen, Mitarbeiter, Lieferanten und Handwerker schuldhaft verursacht worden sind. Verursachte Schäden sind der Business GmbH unverzüglich anzuzeigen. Für die durch verspätete Anzeige verursachten weiteren Schäden haftet der Kunde.

Haftung der Business GmbH

  1. Business GmbH haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Business GmbH erleidet. Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Business GmbH haftet nicht für:
    a) Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik, Aussperrung, höhere Gewalt, hierauf beruhende Betriebsunterbrechungen.
    b) Übermittlungsfehler aufgrund vom Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen.
    c) Jegliche Verzögerung bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die die Business GmbH keinen Einfluss hat.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, einen Schaden, für den er die Business GmbH ersatzpflichtig machen will, der Business GmbH unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden.

Änderung der Rechtsform, Veräußerung des Betriebes

  1. Änderungen im Handelsregister, der Gewerbeanmeldung, den Vertretungsverhältnissen oder in anderen, für die Vertragsverhältnisse wichtige Zusammenhänge, hat der Kunde der Business GmbH unverzüglich anzuzeigen.
  2. Ändert der Kunde die Rechtsform seines Unternehmens von einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, so bleibt davon die persönliche Haftung des Kunden für sämtliche Pflichten aus dem Vertrag unberührt. Es ist eine Zusatzvereinbarung zu treffen, nach der die Kapitalgesellschaft dem bestehenden Vertrag auf Kundenseite beitritt.
  3. Bei der Veräußerung des Betriebes des Kunden oder eines Teiles davon bedarf es, wegen des Überganges dieses Vertrages auf den Rechtsnachfolger, einer vorherigen Vereinbarung mit der Business GmbH. Ein Anspruch auf Übergang dieses Vertrages besteht nicht. Ohne eine Übergangsvereinbarung bleibt die persönliche Haftung des Kunden bestehen.

Nebenabreden

  1. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Etwaige Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn die Business GmbH diese schriftlich bestätigt hat. Sollte eine der Bestimmungen eines Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle einer solchen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die bei verständiger Würdigung des Vertrages dem Willen der Vertragspartner am Nächsten kommt. Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie für die Frage des Bestehens dieses Vertrages ist der Geschäftssitz der Business GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.